Elternbrief zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Coesfeld, den 22. Oktober 2020

Liebe Eltern,

schon gehen die zweiwöchigen Herbstferien dem Ende entgegen. Ich hoffe, dass Sie trotz der angespannten Coronalage mit Ihren Kindern ein paar schöne Ferientage verbringen konnten und in Ihrer Familie alle gesund sind.

Natürlich machen wir uns in der Schule Gedanken, wie der Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit steigenden Fallzahlen aufrechterhalten werden kann. Dabei hoffen wir, dass der Unterricht möglichst nach dem Stundenplan der einzelnen Klassen weiter vor Ort in der Schule fortgesetzt werden kann, damit die Kinder in ihrem gewohnten Tagesablauf bleiben und Fortschritte beim Lernen und Arbeiten in den Fächern machen.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch einmal die wichtigsten Informationen des Schulministeriums für den Schulbetrieb nach den Herbstferien zusammenfassend weitergeben. Sicher sind auch viele von Ihnen schon durch die Medien entsprechend informiert.

Mit der SchulMail des MSB NRW vom 21.10.2020 werden folgenden Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:

Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer.

Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Zum Schluss meines Schreibens möchte ich Sie noch um folgendes bitten: Hat ihr Kind Erkältungssymptome, halten Sie Ihr Kind bitte zu Hause und beobachten, ob weitere Symptome wie Fieber und Husten dazu kommen. Beraten Sie sich ggfls. mit dem Kinderarzt. Gibt es aufgrund von Reisen in den Ferien oder aufgrund eines Infektionsgeschehens eine Quarantäne für Ihr Kind, melden Sie Ihr Kind bitte entsprechend von der Schule ab.

Haben Sie ansonsten noch Fragen zum Thema, wenden Sie sich gerne über das Sekretariat an mich.

Nun hoffen wir alle auf einen guten Schulstart nach den Herbstferien. Bleiben Sie alle gesund!

Herzliche Grüße

gez. Regina Harbig, Schulleiterin